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Die Teilnahmebedingungen

- Dieser Wettbewerb wird vom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V., Berliner Allee 57, D-40212 Düsseldorf („Anbieter“) veranstaltet.
- Teilnahmeberechtigt an diesem Wettbewerb sind Online-Kampagnen von Unternehmen, Organisationen und Institutionen, die noch nicht veröffentlicht wurden. Der Kunde, die Kreativagentur und die Mediaagentur müssen zum Zeitpunkt der Einreichung bereits zusammenarbeiten. Innovative Kampagnen ausländischer Hersteller oder Entwickler bei deutschsprachigen Unternehmen oder Betreibern sind zugelassen, sofern das deutschsprachige Unternehmen als Einreicher fungiert.
- Die Teilnahme ist kostenfrei.
- Das Budget ist an die eingereichte Kampagne gebunden und muss innerhalb des ersten Halbjahres 2011 bei den OVK-Mitgliedern eingesetzt werden.
- Der Teilnehmer muss einen (vorläufigen) Mediaplan einreichen. Der Anbieter teilt dem Gewinner die jeweiligen zu verplanenden Mediabudgets der OVK-Mitglieder mit. Danach entwickelt der Gewinner den finalen Mediaplan und übermittelt den finalen Mediaplan und die finalen Werbemittel dem Anbieter. Der Anbieter erhält zur Prüfung und Freigabe des Mediaplans und der geplanten Werbemittel mindestens vier Wochen Zeit nach Benachrichtigung des Gewinners und vor Kampagnenstart. Das Volumen, der Mediaplan und die Werbemittel werden über den Anbieter mit allen OVK-Mitgliedern abgestimmt. Erst nach Freigabe des Mediaplans und der Werbemittel durch den Anbieter nimmt der Gewinner mit den OVK-Mitgliedern Kontakt auf, um die Werbemittel zu buchen.
- Der Gewinner hat den tatsächlichen Mediaplan spätestens 3 Monate nach Ende der Online-Kampagne einzureichen. Dieser hat Aufschluss über die folgenden Merkmale zu bieten: verwendetes Budget, Adimpressions, genutzte Plattformen der OVK-Vermarkter/Werbeträger, genutzte Targetingkriterien, Belegungszeitraum, Werbemittel mit Abbildungen der einzelnen Motive und Formate, Angaben zur Netto-Reichweite, Gross Rating Point.
- Es müssen mindestens 2/3 der genannten Online-Vermarkter eingesetzt werden. Hierbei müssen die Brutto-Werbevolumina den Reichweiten entsprechend (Unique User der AGOF) auf die Vermarkter verteilt werden. Dazu gibt der Anbieter dem Gewinner die entsprechende Verteilung vor.
- Die Vermarkter legen die jeweiligen Werbeplattformen fest. Es können folgende Werbeformen je nach Verfügbarkeit und nach Absprache mit dem jeweiligen Vermarkter gebucht werden: Super Banner, Rectangle, Medium Rectangle, Standard Skyscraper, Wide Skyscraper, Universal Flash Layer, Flash Layer, Full Banner, DHTML, Streaming Ads, Expanding Banner, Tandem, Wallpaper und Microsite. Homepage-Platzierungen sowie Targeting- und Capping-Aussteuerungen nur auf Anfrage. Bei sämtlichen Werbeformen müssen die von den OVK-Mitgliedern definierten Standard-Spezifikationen für Werbemittel eingehalten werden.
- Bestandteil der Mediaplanung können selbstverständlich auch Online-Angebote sein, die nicht durch die Vermarkter im OVK vertreten werden. Der Preis des OVK AWARDs, das Brutto-Mediavolumen von maximal 1 Mio. Euro, kann auf diese Angebote nicht angerechnet werden. Das Mediavolumen der eingereichten Kampagne kann zudem das Preisvolumen überschreiten.
- Der Teilnehmer entwickelt ein Konzept zur Durchführung einer Marktforschung und reicht dieses zusammen mit dem Kampagnenkonzept ein. Die Marktforschung soll Ergebnisse über die Werbewirkung der eingereichten Online-Kampagne liefern. Der Anbieter kann das Marktforschungskonzept überarbeiten und die Marktforschung durchführen. Ihm obliegt die Entscheidung über die Anlage der Studie, die Umsetzung und die Entscheidung über eine Veröffentlichung der Studienergebnisse.
- Die Teilnahme am Wettbewerb sowie die Chancen auf einen Gewinn sind in keiner Weise von dem Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme von entgeltlichen oder unentgeltlichen Leistungen des Anbieters abhängig. Der Anbieter ist ohne Angabe von Gründen berechtigt, Teilnehmer - etwa wegen eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen - von der Teilnahme auszuschließen.
- Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt durch Übermittlung der über die Online-Registrierung abgefragten Daten. Die Teilnehmer haben sämtliche erforderliche Daten (E-Mail-Adresse, Firmenname, Anrede, Vorname, Nachname, Straße/Nr., PLZ, Ort, Telefonnummer) über das Online-Teilnahmeformular an den Anbieter abzusenden. Die Einreichung erfolgt in fünf Schritten. Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme erst mit Abschluss des fünften Schrittes endgültig und rechtsverbindlich beim Anbieter gespeichert wird. Der Zeitraum für Einreichungen beginnt am 01.03.2010 und endet am 30.06.2010 um 23.59 Uhr.
- Die Teilnehmer stellen die Werbemittel der Jury am besten in einem geschützten Bereich Ihres eigenen Servers vor. Der Teilnehmer muss sicherstellen, dass sich alle Jurymitglieder die Einreichung online ansehen können, um sie zu bewerten. Der Teilnehmer garantiert die Korrektheit der URL-Angaben und evtl. Zugangsdaten.
- Der Gewinner wird unter allen Teilnehmern durch eine Jury ermittelt. Dem Gewinner stellen die Mitglieder des Online-Vermarkterkreises (OVK) ein Brutto-Mediavolumen im Wert von maximal einer Million Euro zur Verfügung. Die Mitglieder entscheiden anhand der aktuellen Verfügbarkeiten über das für den Gewinn zur Verfügung stehende Mediavolumen. Der Gewinner wird per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt. Eine Barauszahlung des Gewinns - ganz oder in Teilen - ist ausgeschlossen. Der Gewinner muss seinen Gewinn bis spätestens sechs Monate nach der Gewinnbenachrichtigung annehmen. Geschieht dies nicht, verfällt der Anspruch.
- Der Gewinner erklärt sich mit der Veröffentlichung des eingereichten Konzepts sowie seines Firmennamens und Logos auf der Website des Anbieters einverstanden.
- Die Teilnehmer erklären sich mit Ihrer Teilnahme am Wettbewerb damit einverstanden, dass die eingereichten Konzepte durch den Anbieter im Rahmen der Bewerbung, Dokumentation und Berichterstattung verwendet werden dürfen und räumen dem Anbieter hierzu die erforderlichen Nutzungsrechte ein. Die Teilnehmer übertragen dem Anbieter sämtliche nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte für alle bekannten Verwertungsarten an den Grafiken. Dazu gehören insbesondere
a. das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG), b. das Verbreitungsrecht (§17 UrhG), c. das Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG), d. das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19 UrhG), e. das Senderecht (§ 20 UrhG), das Recht zur Wiedergabe durch Bild- und Tonträger (§ 21 UrhG), f. das Recht, Abänderungen, Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen vorzunehmen (§§ 23 f. UrhG), die Arbeitsergebnisse im Original oder in abgeänderter, bearbeiteter oder umgestalteter Form zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, vorzuführen, über Fernleitungen oder drahtlos zu übertragen, g. das Recht zur Übertragung der genannten Nutzungsrechte an Dritte, h. das Recht, diese Rechte Dritten vorab einzuräumen (§ 34 Abs. 1 UrhG).
- Der Anbieter ist insbesondere zur Veröffentlichung, Nutzung, Vervielfältigung, Reproduktion, Abänderung, Adaption, Übersetzung, Schaffung abgeleiteter Werke, Verteilung, öffentlichen Aufführung, Eingliederung in andere Werke und Übersetzung der durch den Nutzer eingesandten Konzepte berechtigt, aber nicht verpflichtet. Von dem Recht der öffentlichen Wiedergabe ist vor allem das Recht umfasst, die genannten Einreichungen öffentlich zugänglich zu machen, sodass diese der Öffentlichkeit, z. B. über das Internet, von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich und abrufbar sind.
- Der Anbieter übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Einreichungen. Einreichungen, die rechtsradikalen, faschistischen, pornografischen, Gewalt verherrlichenden Inhalt haben oder gegen geltendes Recht verstoßen und insbesondere Verletzungen von Strafrecht, Urheberrechten, Marken- und anderen Kennzeichenrechten, Persönlichkeitsrechten und sonstigen Rechten Dritter darstellen, dürfen nicht eingesandt werden.
- Die Teilnehmer erklären daher, dass Ihre Einreichungen keinerlei Rechte Dritter verletzen und/oder einer Übertragung dieser Rechte entgegenstehen und stellen den Anbieter insoweit von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus der Übertragung der Grafiken ergeben, frei.
- Es besteht kein Anspruch auf die ständige Verfügbarkeit der Website des Anbieters. Der Anbieter kann diesen Wettbewerb jederzeit ohne Angabe von Gründen einstellen.
- Der Anbieter haftet nicht für eine fehlerhafte, unvollständige oder nicht erfolgte Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der Teilnehmerdaten an dem Wettbewerb sowie der Grafiken aus Gründen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen. Ferner haftet der Anbieter nicht bei Diebstahl oder Zerstörung der erhobenen Daten.
- Der Anbieter haftet weiterhin nicht für Angebote Dritter, auf die auf der Plattform des Anbieters hingewiesen und/oder verlinkt wird.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen im Übrigen unberührt. Es gilt Deutsches Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Entscheidung der Jury ist bindend. Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen Sitz im Inland, ist der ausschließliche Gerichtsstand der des Anbieters. Der Anbieter kann auch vor dem zuständigen Gericht am Sitz des Teilnehmers klagen.
Düsseldorf, den 01.03.2010

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